Überstundenrechner nach Land
Zuschläge nach dem Arbeitsrecht des jeweiligen Landes — Mexikos doppelt-dann-dreifach, Kolumbiens Nachtzuschlag, und dass Spanien gar keinen gesetzlichen Satz kennt.
Referenztabelle
| Monatsgehalt | Zu zahlende Überstunden | Wert der Überstunde | Wert der Normalstunde |
|---|---|---|---|
| 1.000 | MX$86,54 | MX$9,62 pro Stunde | MX$4,81 — 48 h gesetzliche Woche |
| 2.000 | MX$173,08 | MX$19,23 pro Stunde | MX$9,62 — 48 h gesetzliche Woche |
| 2.500 | MX$216,35 | MX$24,04 pro Stunde | MX$12,02 — 48 h gesetzliche Woche |
| 5.000 | MX$432,69 | MX$48,08 pro Stunde | MX$24,04 — 48 h gesetzliche Woche |
| 7.500 | MX$649,04 | MX$72,12 pro Stunde | MX$36,06 — 48 h gesetzliche Woche |
| 10.000 | MX$865,38 | MX$96,15 pro Stunde | MX$48,08 — 48 h gesetzliche Woche |
| 12.500 | MX$1.081,73 | MX$120,19 pro Stunde | MX$60,10 — 48 h gesetzliche Woche |
| 15.000 | MX$1.298,08 | MX$144,23 pro Stunde | MX$72,12 — 48 h gesetzliche Woche |
| 20.000 | MX$1.730,77 | MX$192,31 pro Stunde | MX$96,15 — 48 h gesetzliche Woche |
| 25.000 | MX$2.163,46 | MX$240,38 pro Stunde | MX$120,19 — 48 h gesetzliche Woche |
| 30.000 | MX$2.596,15 | MX$288,46 pro Stunde | MX$144,23 — 48 h gesetzliche Woche |
| 40.000 | MX$3.461,54 | MX$384,62 pro Stunde | MX$192,31 — 48 h gesetzliche Woche |
| 50.000 | MX$4.326,92 | MX$480,77 pro Stunde | MX$240,38 — 48 h gesetzliche Woche |
| 75.000 | MX$6.490,38 | MX$721,15 pro Stunde | MX$360,58 — 48 h gesetzliche Woche |
| 100.000 | MX$8.653,85 | MX$961,54 pro Stunde | MX$480,77 — 48 h gesetzliche Woche |
🌎 Der Zuschlag je Land
- Mexiko100 %, ab 9 h dann 200 %
- Kolumbien25 % tags, 75 % nachts
- Brasilien50 % Minimum, 100 % sonntags
- Peru25 % erste 2 h/Tag, dann 35 %
- Dominik. Rep.35 %, über 68 h dann 100 %
- SpanienKein gesetzlicher Zuschlag
Was die 1,5-Regel falsch macht
- Mexiko kennt gar keinen Multiplikator: die ersten neun Überstunden der Woche werden doppelt bezahlt, alles darüber dreifach.
- Kolumbien zahlt 35 % Nachtzuschlag auf normale Stunden nach 21 Uhr, ob Überstunde oder nicht. Das ist ein eigener Begriff.
- Spanien setzt keinen gesetzlichen Überstundensatz. Der Tarifvertrag entscheidet, im Zweifel wird wie eine Normalstunde gezahlt oder in Freizeit ausgeglichen.
- Der Stundenwert ist nicht Gehalt geteilt durch 160. Jedes Land hat seinen gesetzlichen Monatsteiler, von 173 Stunden in Spanien bis 220 in Brasilien.
Warum eine Formel für acht Länder nicht reicht
Auch die Wochenarbeitszeit ist nicht 40 Stunden
Die gesetzlichen Grenzen
- Mexiko: drei Stunden am Tag, dreimal pro Woche. Darüber wird der Überschuss dreifach bezahlt, unabhängig von der Wochenzählung.
- Kolumbien: zwei Stunden am Tag und zwölf in der Woche, mit Genehmigung des Arbeitsministeriums.
- Brasilien: zwei Stunden am Tag, außer bei einer Ausgleichsvereinbarung (banco de horas).
- Peru: Überstunden sind für beide Seiten freiwillig. Ohne Zustimmung angeordnet, sind sie beschwerdefähig.
- Spanien: 80 Stunden im Jahr, ohne die binnen vier Monaten in Freizeit ausgeglichenen.
- Dominikanische Republik: insgesamt 68 Wochenstunden, darüber wird jede Stunde mit 100 % bezahlt.
Häufige Abrechnungsfehler
- Nur das Grundgehalt zu bezuschlagen, wo die Landesregeln regelmäßige Zulagen in den Stundenwert einbeziehen.
- In Kolumbien den Nachtzuschlag mit der Überstunde zu verwechseln. Beides kumuliert: eine Nachtüberstunde trägt beides.
- In Freizeit auszugleichen, wo das Gesetz es nicht erlaubt, oder ohne die verlangte schriftliche Vereinbarung.
- Die Woche ab Montag zu zählen, obwohl Vertrag oder Tarifvertrag einen anderen Zyklus festlegen.
- Stunden abzurunden. Bruchteile einer Stunde sind in allen Ländern dieser Liste zu vergüten.
- Anzunehmen, Führungskräfte seien ausgenommen. Die Ausnahme ist enger, als Arbeitgeber üblicherweise behaupten.
Gelöste Beispiele
Die Zweistufenregel und ein fester Zuschlag
Mexiko, 10.000 $ im Monat, 9 Stunden
- Normalstunde = 10.000 ÷ 208 = 48,08
- Die ersten 9 doppelt: 48,08 × 2 = 96,15
- 96,15 × 9
865,38 $ für die Woche
Dominik. Rep., 30.000 RD$, 12 Stunden
- Normalstunde = 30.000 ÷ 190 = 157,89
- Zuschlag 35 %: 157,89 × 1,35 = 213,16
- 213,16 × 12
2.557,89 RD$ für die Woche
Häufig Gestellte Fragen
Wie werden Überstunden in Mexiko berechnet?
Die ersten neun Überstunden der Woche werden mit dem Doppelten der Normalstunde vergütet, jede Stunde ab der zehnten mit dem Dreifachen, nach Artikel 67 und 68 des Bundesarbeitsgesetzes. Ein Satz von 150 % existiert im mexikanischen Recht nicht.
Was ist der Nachtzuschlag in Kolumbien?
35 % auf die Normalstunde für Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr, nach Artikel 168 des Arbeitsgesetzbuchs. Er gilt unabhängig davon, ob es eine Überstunde ist; eine Nachtüberstunde trägt den Zuschlag und zusätzlich den Satz von 75 %.
Hat Spanien einen gesetzlichen Überstundensatz?
Nein. Artikel 35 des Arbeitnehmerstatuts überlässt den Satz dem Tarifvertrag oder dem Einzelvertrag und setzt nur eine Untergrenze: eine Überstunde darf nicht unter dem Wert einer Normalstunde vergütet werden. Viele Tarifverträge gleichen in Freizeit aus.
Wie ermittle ich meinen Stundenwert aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie das Monatsgehalt durch die gesetzlichen Monatsstunden Ihres Landes, die nicht überall gleich sind: 173 in Spanien, 190 in der Dominikanischen Republik, 199 in Kolumbien, 208 in Mexiko, Peru und Argentinien, 220 in Brasilien.
Werden Überstunden anders besteuert?
In den meisten dieser Länder sind sie gewöhnliches steuerpflichtiges Einkommen. Die bekannte Ausnahme ist Mexiko: Überstunden innerhalb der gesetzlichen Grenze sind bis zu einer an den Mindestlohn gekoppelten Obergrenze steuerfrei, für Beschäftigte im Mindestlohn.
Darf mein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Grundsätzlich nein. In Peru und Spanien sind sie beidseitig freiwillig; in Mexiko und Kolumbien gesetzlich gedeckelt und in Kolumbien genehmigungspflichtig. Über der Grenze angeordnete Überstunden bleiben zu vergüten und sind angreifbar.
Quellen
- Congreso de la Unión. (1970). Ley Federal del Trabajo — Artículos 66 a 68, horas extraordinarias. Diputados México
- Congreso de Colombia. (1950). Código Sustantivo del Trabajo — Artículo 168, recargos y trabajo nocturno. Función Pública
- Jefatura del Estado. (2015). Estatuto de los Trabajadores — Artículo 35, horas extraordinarias. BOE España