Zum Hauptinhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt geprüft: 29. August 2026

Kalcufy soll für alle nutzbar sein — auch für Menschen, die mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder reduzierter Bewegung navigieren. Diese Seite beschreibt, was wir tatsächlich tun, was wir gemessen haben und was noch fehlt.

Konformitätsstatus

Angestrebter Standard
WCAG 2.2, Stufe AA
Aktueller Status
Teilweise konform

Teilweise konform heißt: Der größte Teil der Website erfüllt den Standard, einzelne Teile nicht. Diese Einschätzung stammt von uns selbst — Kalcufy wurde nicht von unabhängiger Stelle geprüft, und wir behaupten keine vollständige Konformität.

Was wir tun

Diese Maßnahmen stecken in der Website und in dem Prozess, der sie veröffentlicht:

  • Eine automatische axe-core-Prüfung (WCAG-2.2-AA-Regeln) läuft bei jeder Änderung in der Continuous Integration und lässt den Build bei jedem schwerwiegenden oder kritischen Verstoß scheitern. Sie deckt sieben repräsentative Seiten ab: die Startseite in zwei Sprachen, das Rechnerverzeichnis, eine Kategorieseite, zwei Rechner und den Einheitenumrechner.
  • Ein sichtbarer Fokusrahmen auf jedem Link, Button, Feld und Menü — zentral aus dem Stylesheet für die ganze Website, nicht Komponente für Komponente.
  • Ein Sprunglink „Zum Hauptinhalt“ als erstes Element der Tabulatorreihenfolge.
  • Landmarken (Kopfbereich, Inhalt, Fußbereich, Navigation) und Überschriften in korrekter Reihenfolge, damit man mit dem Screenreader durch die Seite springen kann.
  • Animationen und weiches Scrollen werden abgeschaltet, wenn das Betriebssystem reduzierte Bewegung anfordert.
  • Die Layouts sind mobile-first gebaut, und eine zweite automatische Prüfung lässt den Build scheitern, sobald ein Element über einen 375 px breiten Bildschirm hinausragt.
  • Formularfelder haben echte Labels, und Fehler werden an assistive Technik gemeldet.

Kompatibilität

Die Website ist gebaut für:

  • Aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari und Edge.
  • Reine Tastaturbedienung.
  • Browser-Zoom bis 200 % und reine Textvergrößerung.
  • Screenreader, die HTML-Landmarken und ARIA unterstützen.

Tastaturbedienung und die automatischen Prüfungen kontrollieren wir selbst. Eine systematische Testrunde mit JAWS, NVDA oder VoiceOver haben wir nicht durchgeführt; ein fehlerfreies Erlebnis mit einem bestimmten Screenreader können wir daher nicht versprechen.

Bekannte Einschränkungen

Wir zählen sie lieber auf, als so zu tun, als gäbe es sie nicht:

  • Die automatische Prüfung läuft über repräsentative Seitenvorlagen, nicht über jede einzelne URL. Eine Seite mit einer ungewöhnlichen Komponente kann einen Fehler tragen, den die Prüfung nie sieht.
  • Kalcufy wurde nicht von einer externen Fachstelle für Barrierefreiheit geprüft.
  • Werbung und Analytik von Dritten liegen außerhalb unserer Kontrolle und können Probleme verursachen, die wir nicht direkt beheben können.
  • Diagramme und komplexe Visualisierungen in einigen Rechnern bieten Screenreader-Nutzenden nur eingeschränkte Alternativen; die Zahlen stehen immer auch als Text zur Verfügung.
  • PDF-Exporte sind nicht getaggt, ihre Barrierefreiheit ist nicht garantiert.
  • Einige Oberflächentexte außerhalb der Rechner (etwa der Sprunglink) liegen nur auf Englisch vor.

Wie geprüft wurde

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung mit:

  • Automatischen axe-core-Tests gegen die A- und AA-Regeln von WCAG 2.0/2.1/2.2, ausgeführt in der Continuous Integration.
  • Manuellen Tastaturdurchläufen durch die interaktiven Teile, die wir selbst bauen: Anmeldedialog, Kontoseiten und Widget-Generator.
  • Einer Prüfung der Farbkontraste gegen 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für großen Text und Bedienelemente.

Ein externes Audit wurde bisher nicht beauftragt. Sobald es eines gibt, steht es hier.

Sagen Sie uns, was hakt

Wenn Sie etwas auf Kalcufy blockiert, wollen wir davon wissen: Nennen Sie die Seite, was Sie vorhatten, und die assistive Technik, die Sie nutzen.

accessibility@kalcufy.com

Wir antworten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Falls unsere Antwort nicht genügt, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in Ihrem Land wenden.

Veröffentlicht: 24. Januar 2026 · Zuletzt geprüft: 29. August 2026